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Zulassungsbedingungen zur Vermittlung für SeniorenbegleiterInnen

Um die Qualität der angebotenen Dienstleistungen sicherzustellen, hat unser Verein Bedingungen für die Zulassung zur Vermittlung beschlossen. SeniorenbegleiterInnen können sich über dieses Portal suchen und vermitteln lassen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Mitglied im Verein und somit dem in der Satzung festgelegten Menschenbild verpflichtet.
  • Sie haben eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben, unter anderem mit dem Inhalt, dass bei Pflichtverstößen über eine Nachbesserung und ggf. über die weitere Nutzungsberechtigung beraten und entschieden wird.
  • Mit ihnen wurde ein Zulassungsgespräch geführt, nach dem sie für die Präsentation auf dem Portal empfohlen wurden. Die Empfehlung kann auch unter Erfüllung einer weiteren Bedingung ausgesprochen werden, z.B. der Besuch zusätzlicher Weiterbildung.

Nach der Zulassung gibt der/die SeniorenbegleiterIn seine persönlichen Daten und Dienstleistungen online oder in einem Fragebogen an und steht dann zur Vermittlung zur Verfügung!

 



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